Hausordnung der Jahnschule Görlitz |
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Schulorganisation | ||
Hausordnung der Friedrich-Ludwig-Jahn-Schule Görlitz(Gültig ab 01.05.011, überarbeitet: 21.01.2013)
Schulart Unsere Einrichtung ist eine allgemein bildende Förderschule in öffentlicher Trägerschaft. Unser Schulträger ist die Stadt Görlitz. An unserer Einrichtung werden Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung unterrichtet und betreut.
Unterricht und Freizeit Unsere Schule ist eine Einrichtung mit Ganztagsbetreuung. Sie ist, bei begründetem Bedarf, Montag bis Freitag 7.00-16.00 Uhr geöffnet. Die Schüler der Werkstufe betreten das Schulhaus ab 7.45 Uhr. Schüler der UST bis OST ab 7.30 Uhr. Der Unterricht erfolgt im Zeitraum von 8.00-14.10 Uhr. Die Hofpause findet von 9.30- 10.00 Uhr statt. Die Verteilung der Unterrichtsstunden und der Freizeit sowie die Zeiten der Esseneinnahme regelt der Stundenplan der jeweiligen Klasse sowie die Schulordnung für Förderschulen in Sachsen. Ganztägige Bildung und Erziehung sind ein Prinzip der Lehr- und Lerntätigkeit an unserer Einrichtung.
Fürsorge und Aufsicht Die Fürsorge- und Aufsichtspflicht der Schule für die Schüler beginnt am Morgen mit der Übernahme der Schüler von den Sorgeberechtigten/schriftlich Bevollmächtigten oder von den Beförderungs-Unternehmen bzw. an der Eingangstür des Schulgebäudes. Eltern, welche ihre Kinder bis in die Klasse begleiten, bitten wir, diese an der Klassenraumtür den Pädagogen zu übergeben.
Der Aufenthalt im Klassenraum ist für Eltern nur möglich:
(Kurze Absprachen mit den Pädagogen der Klasse bitten wir auf dem Flur durchzuführen, um den Tagesablauf nicht zu stören.)
Am Nachmittag endet die Fürsorge- und Aufsichtspflicht der Schule mit Übergabe der Schüler an die Sorgeberechtigten/schriftlich Bevollmächtigten oder an die Beförderungsunternehmen bzw. an der Eingangstür des Schulgebäudes. Schulfremde Personen müssen sich vor Betreten des Schulgebäudes im Sekretariat anmelden (Sprechanlage). Der Aufenthalt auf dem Schulgelände ist für schulfremde Personen ebenfalls genehmigungspflichtig. Die Erlaubnis dafür erteilt der Hausmeister oder die Schulleitung.
Verhalten Rücksichtnahme und gegenseitige Achtung und Akzeptanz sind Grundregeln im Schulalltag. Konflikte werden sachlich, ohne Androhung oder Anwendung von Gewalt gelöst. In den Hofpausen halten sich alle Schüler in der Regel auf dem Schulhof auf. Pädagogen und beauftragte Schüler achten auf die Einhaltung von Normen und Regeln. Das eigenmächtige Verlassen des Schulgeländes ist den Schülern nicht erlaubt.
Sicherheit Die Schüler sind in der Schule und auf dem Schulweg versichert. Das Zurücklegen des Schulweges per Fahrrad liegt in der Verantwortung der Sorgeberechtigten. Diese haften auch für die Verkehrssicherheit des Fahrrades ihres Kindes. Innerhalb des Unterrichtes werden die Schüler über entsprechendes Verhalten im Straßenverkehr belehrt. Für Beschädigung von nicht zum Unterricht gehörenden Dingen (z. B. CD´s, Handys etc., deren Gebrauch in der Schule untersagt sind) besteht keine Haftungspflicht seitens der Schule. Das Betreten der Fachräume ist den Schülern nur mit dem Lehrer gestattet. Das Verhalten in den Fachräumen regelt die Fachraumordnung. Zur Wahrung der körperlichen und geistigen Sicherheit ist es verboten, Waffen jeglicher Art in die Schule mitzubringen sowie Gedankengut, das menschenverachtend, rechtsextremistisch oder diskriminierend ist, zu verbreiten. Auch Bekleidungen mit rechtsextremistischen Symbolen oder Aufdrucken, sowie Springerstiefel sind verboten.
Gesundheitsschutz Das Fernbleiben eines Schülers vom Unterricht muss bis 7.450 Uhr durch die Eltern oder Sorgeberechtigten in der Schule gemeldet werden. Ist dies bis 9.00 Uhr nicht geschehen, sind wir verpflichtet, die Polizei zu benachrichtigen. Ebenfalls sofort meldepflichtig sind Infektionskrankheiten, auch innerhalb der Familie eines Schülers, sowie der Befall durch Kopfläuse; der Schulbesuch ist in diesen Fällen erst nach Vorlage eines ärztlichen Attestes wieder gestattet. Bei einer Krankheitsdauer von mehr als drei Tagen ist eine ärztliche Bescheinigung in der Schule vorzulegen. Bei auffällig häufigen oder langen Erkrankungen (mehr als zehn Tage) kann der Schulleiter vom Entschuldigungspflichtigen die Vorlage eines amts- oder vertrauensärztlichen Zeugnisses verlangen. Medikamente werden den Schülern durch das Schulpersonal nur nach schriftlich vorliegender Vollmacht der Sorgeberechtigten und mit schriftlicher ärztlicher Dosierungsanordnung verabreicht; Veränderungen diesbezüglich sind der Schule sofort mitzuteilen. Für die sichere Aufbewahrung der Medikamente im Sanitätsschrank der Klasse bzw. im Kühlschrank sind die Lehrkräfte der Klasse(KL und PUH) verantwortlich. In Einzelfällen verbleiben Notfall-Medikamente beim Schüler. Die Verordnungspläne für die Medikamente müssen für alle Lehrkräfte sichtbar in den Klassenräumen aushängen. Bei Unfällen oder plötzlichen Erkrankungen von Schülern liegt die Entscheidung zum Herbeirufen des Notarztes/Rettungsdienstes bei den verantwortlichen Lehrkräften. Die Eltern sind umgehend zu informieren. Das Rauchen, die Einnahme von Drogen oder Alkohol sind den Schülern im Schulalltag untersagt. Im Schulhaus besteht für alle Schüler Wechselschuhpflicht (möglichst geschlossenes Schuhwerk bzw. Sandaletten um eine Laufsicherheit zu gewährleisten). In den Fachräumen gelten die Vorschriften der jeweiligen Fachraumordnung. Im Sport- und Schwimmunterricht dürfen kein Schmuck, keine Ohrringe bzw. Ohrstecker, kein Piercing und keine Uhren getragen werden. Das kann auch für andere Unterrichtsfächer gelten. Diesbezügliche Belehrungen erfolgen durch die Fachlehrer.
Essenversorgung Die Essenversorgung erfolgt durch eine externe Firma. Die Bezahlung liegt in der Verantwortlichkeit der Eltern/Erziehungsberechtigten (Überweisung, Einzug). Bei Krankheit muss die Abmeldung des Schülers durch den Erziehungsberechtigten bis spätestens 7.45 Uhr erfolgen, ansonsten wird das Essengeld für diesen Tag mit berechnet.
Informationspflicht Beurlaubungen vom Unterricht müssen beim Klassenlehrer beantragt werden; über Freistellungen von mehr als drei Tagen entscheidet der Schulleiter. Veränderungen bezüglich der Personalien, der Anschrift, der telefonischen Erreichbarkeit der Sorgeberechtigten, müssen sofort der Schule mitgeteilt werden. Die Eltern werden durch die Pädagogen schriftlich und in Gesprächen über den Förderplan ihrer Kinder informiert Die Eltern verpflichten sich konstruktiv am Förderplan mitzuarbeiten, diesen zu lesen und bei Bedarf zum Förderplangespräch zu erscheinen.
Allgemeine Regeln: Große Pausen:
Kleine Pausen:
Regeln für Schüler im Unterricht und in den Pausen:
Festlegungen: Rauchen: Wir sind eine rauchfreie Schule! Im gesamten Schulgelände gilt Rauchverbot!
Handy: Im Schulhaus und im Schulgelände gilt Handyverbot! Das Handy hat ausgeschaltet zu sein! Sollten bedenkliche Bilder oder Symbole, sowie Musik mit rechtsradikalem und menschenfeindlichem Hintergrund auf dem Handy festgestellt werden, hat der Schüler mit Konsequenzen zu rechnen (das Handy wird eingezogen und von den Eltern abgeholt). Es ist nicht erlaubt, mit dem Handy zu fotografieren. In den Pausen kann Musik mit den verschiedensten Tonträgern über Kopfhörer gehört werden.
Fahrstuhl: Das Benutzen des Fahrstuhles ist unter folgenden Bedingungen gestattet:
Konsequenzen bei Fehlverhalten:
muss ich:
Ich kann auch von Schulveranstaltungen ausgeschlossen werden. |